Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Ludwigsfelde

VO-ID211852

§ 14 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig werden die mit Beschluss Nr. 0112 vom 13. März 1978 des Kreistages Zossen festgesetzten Wasserschutzgebiete für das Wasserwerk Ludwigsfelde des VEB Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Potsdam und für das Wasserwerk des IFA Automobilwerkes in Ludwigsfelde aufgehoben.

Anm.: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.

§ 13