Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Kleinmachnow

VO-ID211853

§ 13 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig werden die mit Beschluss Nr. 84/13-81 vom 6. Mai 1981 des Kreistages Potsdam für das Wasserwerk Kleinmachnow und den Notbrunnen Kleinmachnow festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgehoben.

Potsdam, den 5. Januar 2004

Der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung

Wolfgang Birthler

§ 12