Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Kleinmachnow
VO-ID211853§ 13 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig werden die mit Beschluss Nr. 84/13-81 vom 6. Mai 1981 des Kreistages Potsdam für das Wasserwerk Kleinmachnow und den Notbrunnen Kleinmachnow festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgehoben.
Potsdam, den 5. Januar 2004
Der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung
Wolfgang Birthler