Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Mahlenzien
VO-ID211854§ 14 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig werden das mit Beschluss Nr. 0134 vom 25. September 1974 des Rates der Stadt, mit Beschluss vom 23. Oktober 1974 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg und mit Beschluss Nr. 8-26/75 vom 25. September 1975 des Kreistages Brandenburg festgesetzte Wasserschutzgebiet sowie das mit letztgenanntem Beschluss festgesetzte Vorbehaltsgebiet für das Wasserwerk Mahlenzien aufgehoben.
Potsdam, den 5. Januar 2004
Der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung
Wolfgang Birthler
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Anm.: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.