Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Mahlenzien
VO-ID211854§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
(1) Die Grenzen der Zonen I, II, III A und III B sind in der Anlage 1 zu dieser Verordnung beschrieben.
(2) Die Grenzen des Wasserschutzgebietes und der einzelnen Zonen sind in der Übersichtskarte in der Anlage 2 zu dieser Verordnung dargestellt. Für die genaue Grenzziehung sind die Karten maßgebend, die gemäß § 15 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes bei der unteren Wasserbehörde der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel, 14776 Brandenburg an der Havel, Potsdamer Straße 18, der unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark, 14806 Belzig, Papendorfer Weg 1, dem Amt Wusterwitz, 14789 Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10 und dem Amt Ziesar, 14793 Ziesar, Mühlentor 15 A, hinterlegt sind und dort während der Dienststunden von jedermann kostenlos eingesehen werden können.
(3) Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der im Wasserschutzgebiet gelegenen Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Zonen nicht.