Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Pohlitz

VO-ID211855

§ 14 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig werden die mit Beschluss Nr. 49-17/82 vom 24. Februar 1982 des Kreistages Eisenhüttenstadt (Land) und Beschluss Nr. 143/XXVI/83 vom 7. September 1983 der Stadtverordnetenversammlung Eisenhüttenstadt festgesetzten Wasserschutzgebiete für die Brunnengalerien Pohlitz und Rautenkranz des Wasserwerkes Pohlitz aufgehoben.

Potsdam, den 5. Januar 2004

Der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung

Wolfgang Birthler

Anm.: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.

§ 13