Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Wittenberge

VO-ID211856

Anlage 1

Abgrenzung der Schutzzonen

1. Vorbemerkung

Das Wasserwerk Wittenberge befindet sich an der Bentwischer Chaussee im Ortsteil Lindenberg der Stadt Wittenberge (Landkreis Prignitz). Die 15 Brunnen sind in der näheren Umgebung des Wasserwerkes, im Norden und Westen bis in etwa 300m und im Osten bis in etwa 600m Entfernung angeordnet.

Alle nachfolgend genannten Hoch- und Rechtswerte sind Gauß-Krüger-Koordinaten im 4. Meridianstreifen (Bezugsellipsoid: Bessel).

2. Fassungsbereich (Zone I)

Die Grenze der Zone I verläuft als Kreis mit einem Radius von 10m um den Brunnenstandort als Mittelpunkt. In der Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zone I bilden.

Brunnen-Nr.

Hochwert

Rechtswert

6

58 77 110

44 82 926

9

58 77 091

44 82 971

11

58 77 163

44 82 984

14

58 77 238

44 83 038

15

58 77 133

44 82 973

16

58 77 015

44 82 985

17

58 77 182

44 82 869

18

58 77 961

44 82 903

19

58 76 948

44 82 703

20

58 76 977

44 82 895

21

58 76 898

44 82 923

22

58 76 801

44 83 638

23

58 76 836

44 83 441

24

58 76 905

44 83 177

25

58 76 879

44 83 287

3. Engere Schutzzone (Zone II)

Die Beschreibung der Grenze der Zone II erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Landkreis Prignitz im Ortsteil Lindenberg der Stadt Wittenberge an der Bundesstraße 189 ca. 50 m vor der Waldhausstraße aus Richtung Weisen kommend. Die im Folgenden genannten Straßen und Wegstrecken sind selbst nicht Bestandteil der Zone II.

Beginnend an der Bundesstraße 189 ca. 50m vor der Waldhausstraße aus Richtung Weisen kommend verläuft die Grenze der Zone II ca. 70m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 67/3 der Flur 33 der Gemarkung Wittenberge bis zum nordöstlichen Grundstückseckpunkt des Flurstücks 73, von dort ca. 100m in westlicher Richtung entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 73, weiter über den Kiefernweg und entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 63/4 bis zum nordwestlichen Grundstückseckpunkt des Flurstücks 63/4, von dort ca. 50m in südlicher und 40m in westlicher Richtung entlang der östlichen und südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 63/3 bis zum Flurstück 56/1, von dort ca. 80m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 56/1 bis zu Waldhausstraße, von dort ca. 220m entlang der Waldhausstraße bis zur Bentwischer Chaussee, von dort ca. 30m in westlicher Richtung entlang der Waldhausstraße bis zum südwestlichen Grundstückseckpunkt des Flurstücks 55/4 der Flur 33 der Gemarkung Wittenberge, von dort ca. 35m in südlicher Richtung über die Waldhausstraße und weiter entlang der westliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 23/3 und 23/4 bis zum nordöstlichen Grundstückseckpunkt des Flurstücks 23/12, von dort ca. 55 m in westlicher Richtung entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 23/12 bis zum Flurstück 24/4, von dort ca. 130m in westlicher Richtung entlang der südlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke 24/4, 24/3, 24/2, 24/1 und 25/4 bis zum südwestlichen Grundstückseckpunkt des Flurstücks 25/4, von dort ca. 20m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 25/4 bis zur Waldhausstraße, von dort ca. 80 m in westlicher Richtung entlang der nördliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 25/2, 26, 27/1 und 27/2 bis zum Flurstück 27/3, von dort ca. 65m entlang der östlichen und südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 27/3 bis zum südwestlichen Grundstückseckpunkt des Flurstücks 27/3, von dort ca. 15m in südlicher Richtung auf einer geraden gedachten Linie bis zur Feldstraße, von dort ca. 150m in westlicher Richtung entlang der Feldstraße bis zum Verbindungsweg Feldstraße – Waldhausstraße, von dort in nördlicher Richtung entlang des Verbindungsweges bis zur Waldhausstraße, von dort ca. 90m in nordwestlicher Richtung entlang der Waldhausstraße bis zum Übergang in die Waldstraße, von dort in nördlicher Richtung ca. 120m entlang des dort abzweigenden unbefestigten Weges bis zur Weggabelung, von dort entlang einer gedachten geraden Linie ca. 190m in nordöstlicher Richtung bis zur südlichen Ecke des Flurstücks 57 der Flur 4 der Gemarkung Bentwisch an der Bentwischer Chaussee, von dort entlang der südöstlichen Grenze des Flurstücks 57 bis zur westlichen Grenze des Flurstücks 53/1, von dort entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 53/1 bis zum Waldweg, von dort in östlicher Richtung ca. 430m entlang des Waldweges bis zur Wegegabelung, von dort in südlicher Richtung ca. 290m entlang des Weges bis zu dem nach Osten abgehenden Weg, von dort ca. 220m entlang dieses Weges in östlicher Richtung bis zur Wegegabelung, an der das Feld beginnt, von dort entlang des Waldrandes ca. 280m in südöstlicher Richtung, von dort weiter entlang des Waldrandes ca. 110 m in östlicher Richtung, von dort weiter entlang des Waldrandes ca. 110 m in südlicher Richtung bis zur Waldecke, von dort in Verlängerung der letztgenannten Strecke entlang einer geraden gedachten Linie durch den Wald ca. 80m in südlicher Richtung bis zur Bundesstraße 189, von dort entlang der Bundesstraße 189 in westlicher Richtung bis zur Waldhausstraße/Ecke Bundesstraße B 189, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Grenze der Zone II.

Folgende Flurstücke liegen in der Schutzzone II:

Gemarkung Wittenberge, Flur 33

Flurstücke:

23/13, 23/14, 24/1, 24/2, 24/3, 24/4, 25/4, 27/3, 27/4, 28 (teilweise), 29/1, 29/2, 29/3, 29/4, 30/1, 30/2, 31/1 (teilweise), 32/5 (teilweise), 36/1, 37/1, 37/3, 37/4, 38/1, 38/2, 38/3, 40, 41/1, 41/3, 43/1, 43/3, 44/1, 44/3, 46/2, 46/4, 47/5, 47/7, 49/1, 49/3, 49/4, 50/1, 50/3, 53/2, 53/5, 53/7, 53/8, 53/9, 54/1 (teilweise), 55/3, 55/4, 56/1, 62 (teilweise), 63/3, 64/1, 64/2, 65, 66/4, 66/5, 66/6, 66/8, 67/3 (teilweise), 68/1, 69/5, 70/1, 71, 72, 79/1 (teilweise), 158, 163/1 (teilweise)

Gemarkung Bentwisch, Flur 4

Flurstücke:

50, 51/1, 51/2, 52/2, 52/3, 52/4, 52/5, 53/1, 53/2, 53/3, 54, 55, 56, 72 (teilweise), 71/1 (teilweise), 71/2, 75 (teilweise)

4. Weitere Schutzzone (Zone III A)

Die Beschreibung der Grenze der Zone III A erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Landkreis Prignitz in der Stadt Wittenberge an der Perleberger Straße/Ecke Lindenweg. Die im Folgenden genannten Straßen und Wegstrecken sind selbst nicht Bestandteil der Zone III A.

Beginnend an der Perleberger Straße/Ecke Lindenweg verläuft die Grenze der Zone III A in westlicher Richtung entlang des Lindenweges bis zum Ahornweg, von dort in südwestlicher Richtung entlang des Ahornweges bis zum Akazienweg, von dort in westlicher Richtung entlang des Akazienweges bis zum Bentwischer Weg, von dort in südlicher Richtung ca. 50m entlang des Bentwischer Weges bis zum Schwartauweg, von dort in nordwestlicher Richtung entlang des Schwartauweges bis zur Bundesstraße 189, von dort entlang einer gedachten geraden Linie ca. 20m in nordwestlicher Richtung über die B 189 bis zum Beginn des Weges, der die Weiterführung des Schwartauweges darstellt, von dort entlang des Weges ca. 620m in nordwestlicher Richtung bis der Weg nach Südwesten abbiegt, von dort entlang des Weges ca. 50m in südwestlicher Richtung bis zum Kypgraben, von dort ca. 330m in nordwestlicher Richtung entlang des Kypgrabens bis zur Einmündung des Kypgrabens in den Lindenberger Graben, von dort in nordöstlicher Richtung ca. 40m entlang des dort verlaufenden Weges bis zum Wäldchen, von dort entlang des nordwestlichen Waldrandes bis zum Heideweg, von dort entlang des Heideweges in nördlicher Richtung bis zur Feldstraße, von dort ca. 40m in südöstlicher Richtung entlang der Feldstraße bis zur östlichen Grenze des Flurstücks 29/1 der Flur 34 der Gemarkung Wittenberge, von dort ca. 130 m in nördlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 29/1 und in Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze über das ehemalige Eisenbahngelände bis zum Flurstück 36/2, von dort ca. 80m in nordwestlicher Richtung entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 36/2 bis zur südlichen Grenze der Gartensiedlung in der Gemarkung Bentwisch, von dort ca. 20m in östlicher, dann 400m in nördlicher, dann 60m in östlicher, dann 80m in nördlicher Richtung entlang der Grenze der Gartensiedlung Bentwisch bis zu dem Weg der in östlicher Richtung zur Bentwischer Chaussee führt, von dort ca. 160m in östlicher Richtung entlang des Weges bis zur Bentwischer Chaussee, von dort in nördlicher Richtung entlang der Bentwischer Chaussee (Kreisstraße K 7034) bis zur Einmündung des Weges Ausbau Bentwisch, von dort ca. 630m in östlicher Richtung entlang des Weges Ausbau Bentwisch bis zur Kreuzung mit dem Graben I/126, von dort entlang des Grabens I/126 in nordöstlicher Richtung bis zur Eisenbahnstrecke, von dort ca. 310m in nördlicher Richtung entlang des an der Ostseite der Eisenbahnstrecke verlaufenden Grabens bis zur Baumreihe, von dort ca. 340m in südöstlicher Richtung entlang der Baumreihe bis zum Graben I/121, von dort ca. 120m in nördlicher Richtung entlang des Grabens I/121 bis zum Waldrand, von dort ca. 30m in westlicher Richtung entlang des Waldrandes bis zum Beginn des Waldweges, von dort ca. 290m in nordöstlicher Richtung entlang des Waldweges bis zu einem in westöstlicher Richtung verlaufenden Waldweg, von dort ca. 990m in östlicher Richtung entlang dieses Waldweges bis zur Kreisstraße 7031 Weisen-Schilde, von dort ca. 430m entlang der Kreisstraße 7031 Richtung Weisen bis zum Beginn des Wäldchens am Friedhof, von dort ca. 100m in südwestlicher Richtung entlang des Waldrandes, von dort ca. 65 m entlang einer gedachten geraden Linie bis zur Südwestseite des Friedhofes, von dort ca. 160m entlang der Südwestseite des Friedhofes bis zum Weg am Waldrand, von dort ca. 100m in westlicher Richtung entlang dieses Weges bis zu dem südlich beginnenden Wäldchen, von dort ca. 250m in südwestlicher Richtung entlang des südlichen Waldrandes bis zur Baumreihe, von dort ca. 660m in südlicher Richtung entlang der Baumreihe bis zum Ende der Baumreihe, von dort ca. 100m in südwestlicher Richtung entlang einer als Verlängerung der Baumreihe gedachten geraden Linie bis zur Eisenbahnstrecke, von dort ca. 170m in westlicher Richtung entlang der Eisenbahnstrecke bis zum letzten bebauten Grundstück, dem Flurstück 53/5 der Flur 3 der Gemarkung Weisen, von dort entlang der Grundstücksgrenze der Flurstücke 53/5 und 51/5 in südlicher Richtung bis zur Bundesstraße 189, von dort ca. 30m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie rechtwinklig über die Bundesstraße 189 bis zur Perleberger Chaussee, von dort ca. 1180m in südwestlicher Richtung entlang der Perleberger Chaussee bis zum Schnittpunkt der Perleberger Chaussee mit einer gedachten Verlängerung des Lindenweges nach Osten, von dort ca. 110m in westlicher Richtung entlang dieser gedachten Verlängerungslinie über die Eisenbahnstrecke bis zur Perleberger Straße/Ecke Lindenweg, dem Anfangspunkt der Beschreibung der Grenze der Zone III A.

5. Weitere Schutzzone (Zone III B)

Die Beschreibung der Grenze der Zone III B erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Landkreis Prignitz, ca. 1,2 km südlich der Ortsmitte von Schilde, in der Flur 6, Gemarkung Schilde, an einem gedachten Punkt mit den Koordinaten h: 58 78 775 r: 44 84 763 auf der Grenze der Zone III A an einer Waldwegkreuzung im Waldgebiet „Buhnenbusch“.

Beginnend an der vorgenannten Waldwegkreuzung verläuft die Grenze der Zone III B ca. 260m in nördlicher Richtung entlang des Waldweges bis zur nächsten Waldwegkreuzung, von dort ca. 360m in östlicher Richtung entlang des Waldweges bis zur Kreisstraße 7031 Weisen-Schilde, von dort entlang der Kreisstraße 7031 ca. 310m in Richtung Schilde bis zum Ende des Wäldchens auf der östlichen Straßenseite, von dort ca. 40m in östlicher Richtung entlang des Waldrandes bis zum Ende des Wäldchens, von dort entlang des Waldrandes ca. 160m in südlicher Richtung, von dort ca. 170m weiter entlang des Waldrandes in östlicher Richtung, von dort in nördlicher Richtung ca. 110 m entlang des Waldrandes bis zum Weg, von dort ca. 390 m in südöstlicher Richtung entlang des Waldweges bis zum Ende des Waldes, von dort ca. 1000 m entlang des Waldrandes in nordwestlicher Richtung bis zur Weisener Gemarkungsgrenze, von dort ca. 270 m entlang der Gemarkungsgrenze und des Waldrandes in südlicher Richtung bis zur Waldecke, von dort ca. 600 m in südlicher Richtung entlang des Waldweges bis zur Waldschneise, von dort ca. 370m in südwestlicher Richtung entlang der Waldschneise bis zum Feld, von dort ca. 540 m entlang einer geraden gedachten Linie in südwestlicher Richtung über das Feld bis zum Weg an der nordöstlichen Ecke des Wohngebietes, von dort 250 m in westlicher Richtung entlang des Weges bis zur Kreisstraße 7031 Weisen-Schilde, von dort an verläuft die Grenze der Zone III B in nordwestlicher Richtung entlang der unter Nummer 3 näher beschriebenen nordöstlichen Grenze der Zone III A bis zum Anfangspunkt der Beschreibung der Grenze der Zone III B an der Waldwegkreuzung im „Buhnenbusch“.

Anm.: Die Anlagen 2, 3 und 4 wurden nicht aufgenommen.

§ 14