Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Potsdam-Nedlitz

VO-ID211858

§ 1 Allgemeines

(1) Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung wird zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Potsdam-Nedlitz das in § 2 näher umschriebene Wasserschutzgebiet festgesetzt. Begünstigter im Sinne des § 16 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes ist die Wasserbetrieb Potsdam GmbH. Für dieses Gebiet werden die Schutzbestimmungen nach den §§ 3 bis 6 erlassen.

(2) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in den Fassungsbereich (Zone I), in die engere Schutzzone (Zone II) und in die weitere Schutzzone (Zone III).

§ 2