Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Seelow
VO-ID211867Anlage 1
Abgrenzung der Schutzzonen
1. Vorbemerkung
Das Wasserwerk Seelow des Trink- und Abwasserzweckverbandes Seelow befindet sich am östlichen Stadtrand von Seelow im Oderbruch an der Nordseite der Bundesstraße B 1. Die sieben Brunnen sind nördlich und nordöstlich in unmittelbarer Umgebung des Wasserwerkes angeordnet.
Alle nachfolgend genannten Hoch- und Rechtswerte sind Gauß-Krüger-Koordinaten im 4. Meridianstreifen (Bezugsellipsoid: Bessel).
Die im Folgenden genannten Verkehrswege und Fließgewässer sind selbst nicht Bestandteil der Schutzzonen, soweit sie deren Begrenzung bilden.
2. Fassungsbereich (Zone I)
Die Grenze der Zone I verläuft als Kreis mit einem Radius von 10 m um den Brunnenstandort als Mittelpunkt. In der Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zone I bilden.
Brunnen-Nr.
Rechtswert
Hochwert
Brunnen 1
46 63 017
58 25 517
Brunnen 2
46 62 981
58 25 473
Brunnen 4
46 62 896
58 25 484
Brunnen 5
46 62 990
58 25 498
Brunnen 6
46 63 083
58 25 530
Brunnen 7
46 63 053
58 25 540
Brunnen 8
46 62 938
58 25 507
3. Engere Schutzzone (Zone II)
Die Beschreibung der Grenze der Zone II erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Landkreis Märkisch-Oderland in der Stadt Seelow an der südöstlichen Ecke des Flurstücks 555 der Flur 5 (Einfahrt zur Firma Schrödter) an der B 1. Von dort verläuft die Grenze der Zone II ca. 40 m in nordwestlicher Richtung entlang der Ostseite des Flurstücks 555 bis zum Werkstattgebäude, von dort ca. 30 m entlang der östlichen Gebäudeseite bis zur nordöstlichen Ecke des Werkstattgebäudes, von dort ca. 60 m in südwestlicher Richtung entlang der nordwestlichen Gebäudeseite bis zur westlichen Gebäudeseite, von dort in Verlängerung der letztgenannten Strecke ca. 60 m entlang einer gedachten geraden Linie über das Flurstück 555 der Flur 5 bis zur Küstriner Straße, von dort ca. 85 m entlang der Küstriner Straße Richtung Wasserwerk bis zu einem von Südwesten her einmündenden Feldweg, von dort ca. 105 m in südwestlicher Richtung entlang dieses Feldweges bis zu einem von Norden her einmündenden Weg, von dort ca. 130 m entlang dieses Weges bis zur südlichen Ecke des Flurstücks 50/1 der Flur 4 (Einfahrt Käsewerk), von dort ca. 50 m in nördlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 50/1 bis zu einem Feldweg an der südwestlichen Ecke des Flurstücks 570, von dort ca. 150 m entlang dieses Feldweges an der Ostseite der Kleingärten bis zu einem Graben, von dort ca. 420 m in nordöstlicher Richtung entlang dieses Grabens bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstücks 736 der Flur 5, von dort ca. 260 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 736 über den Feldweg hinweg bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstücks 313 der Flur 5, von dort ca. 210 m in südöstlicher Richtung entlang der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 313 bis zur B 1, von dort ca. 235 Meter in westlicher Richtung entlang der B 1 bis zur Einfahrt der Firma Schrödter (Flurstück 555 der Flur 5), dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Zone II.
4. Weitere Schutzzone (Zone III)
Die Beschreibung der Grenze der Zone III erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Landkreis Märkisch-Oderland in der Stadt Seelow an der Kreuzung der ehemaligen Kleinbahnlinie mit der Bundesstraße B 167 (Koordinaten h: 58 24 163 r: 46 61 972). Von dort verläuft die Grenze der Zone III ca. 85 m in westlicher Richtung entlang der ehemaligen Kleinbahnlinie bis zur Zernikower Straße, von dort 20 m in nördlicher Richtung entlang der Zernikower Straße, dann ca. 60 m in westlicher Richtung entlang der Nordseite des Bahnhofsvorplatzes bis zu einer von Norden her einmündenden Betonstraße, von dort ca. 150 m in nördlicher Richtung, dann 75 m in westlicher Richtung entlang der Betonstraße bis zur südwestlichen Ecke des Flurstücks 8/23 der Flur 14, von dort ca. 440 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 8/23, 8/32, 8/33 und 11 der Flur 14 bis zur Hinterstraße, von dort ca. 75 m in westlicher Richtung entlang der Hinterstraße bis zum Busbahnhof, von dort ca. 110 m in nördlicher Richtung entlang der Ostseite des Busbahnhofs bis zur Breiten Straße, von dort ca. 25 m in östlicher Richtung entlang der Breiten Straße bis zur Bonhoefferstraße, von dort entlang der Bonhoefferstraße bis zur Kirchstraße, von dort ca. 85 m in westlicher Richtung entlang der Kirchstraße, dann ca. 40 m in nördlicher Richtung bis zur Nordseite der Berliner Straße (B 1), von dort ca. 145 m in westlicher Richtung entlang der Berliner Straße bis zur Mühlenstraße, von dort ca. 530 m in nördlicher Richtung entlang der Mühlenstraße bis zum Müncheberger Weg, von dort ca. 260 m in nordöstlicher Richtung entlang des Müncheberger Weges bis zur Robert-Koch-Straße, von dort ca. 420 m in nordwestlicher, dann 250 m in östlicher Richtung entlang der Robert-Koch-Straße bis zur Einmündung der Oderbruchstraße in die B 167, von dort ca. 150 m in östlicher Richtung entlang der Oderbruchstraße bis zur Landesstraße L 37, von dort ca. 830 m in nördlicher Richtung entlang der L 37 bis zu dem rechts abzweigenden Weg nach Neuwerbig, von dort ca. 900 m in östlicher Richtung entlang des Weges nach Neuwerbig bis zur Eisenbahnbrücke der Strecke Eberswalde – Frankfurt (Oder), von dort ca. 250 m in südöstlicher Richtung, dann ca. 360 m in östlicher Richtung, dann ca. 300 m in südlicher Richtung entlang eines Feldweges bis zur Siedlung Vorwerk, von dort ca. 500 m in östlicher Richtung entlang der Grenze zwischen den Flurstücken 246 und 248/2 der Flur 7 der Gemarkung Seelow bis zum Graben, von dort ca. 510 m in südöstlicher Richtung entlang des Grabens bis zu einem Feldweg, von dort ca. 180 m in nordöstlicher Richtung entlang dieses Feldweges bis zur Einmündung in den Feldweg aus Richtung Seelow Loos, von dort ca. 130 m in südlicher Richtung, dann ca. 800 m in südöstlicher Richtung entlang dieses Feldweges bis zur B 1, von dort ca. 140 m in westlicher Richtung entlang der B 1 bis zu einem von Südosten her einmündenden Graben, von dort entlang von Gräben ca. 630 m in südöstlicher Richtung, dann ca. 940 m in südwestlicher Richtung, dann ca. 340 m in südöstlicher Richtung bis zu einem von Südwesten her einmündenden Feldweg, von dort ca. 340 m in südwestlicher Richtung entlang dieses Feldweges bis zu einem Graben, von dort ca. 450 m in westlicher Richtung entlang dieses Grabens bis zur Eisenbahnlinie, von dort ca. 80 m in nordwestlicher Richtung entlang der Eisenbahnlinie bis zur Eisenbahnbrücke über den Weg, von dort ca. 560 m in westlicher Richtung entlang dieses Weges bis zur ehemaligen Kleinbahnlinie, von dort ca. 500 m in südwestlicher Richtung entlang der Grenze zwischen den Flurstücken 236 und 237 der Flur 2 bis zur B 167, von dort ca. 580 m entlang der B 167 in Richtung Seelow bis zur Kreuzung mit der ehemaligen Kleinbahnlinie, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Zone III.