Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Tettau
VO-ID211868§ 14 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss vom 19. September 1984 des Bezirkstages Cottbus festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet für das Wasserwerk Tettau aufgehoben.
Potsdam, den 10. Mai 2005
Der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke