Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Tettau

VO-ID211868

§ 14 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss vom 19. September 1984 des Bezirkstages Cottbus festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet für das Wasserwerk Tettau aufgehoben.

Potsdam, den 10. Mai 2005

Der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Dr. Dietmar Woidke

§ 13