Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Grünauer Fenn“
VO-ID211880§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in der Stadt Rathenow (Landkreis Havelland) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Grünauer Fenn".