Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Grünauer Fenn“

VO-ID211880

§ 10 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 30. Juni 1995

Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung

Matthias Platzeck

Anm.: Die Anlage wurde nicht aufgenommen.

§ 9