Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Grünauer Fenn“
VO-ID211880§ 3 Schutzzweck
Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes
als Standort seltener in ihrem Bestand bedrohter wildwachsender Pflanzengesellschaften, insbesondere von Röhrichten, Weidengebüschen, Erlenbruchwald und Trockenrasen,
als Lebensraum bestandsbedrohter Tierarten, insbesondere als Vermehrungsgebiet für Amphibien und Reptilien sowie als Brut- und Nahrungsraum für Wat- und Wasservögel,
aus ökologischen Gründen wegen der Bedeutung des Gebietes im Rahmen des regionalen Biotopverbundes.