Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schönerlinder Teiche“
VO-ID211901§ 12 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 21. Mai 1997
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
Matthias Platzeck
Anm.: Die Anlage wurde nicht aufgenommen.