Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bagower Bruch“
VO-ID211904§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Es wird folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahme als Zielvorgabe festgelegt:
Es wird angestrebt, die Grünlandflächen zur Sicherung der dort vorkommenden Pflanzengesellschaften extensiv als Dauergrünland zu bewirtschaften.