Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bagower Bruch“

VO-ID211904

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Es wird folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahme als Zielvorgabe festgelegt:

Es wird angestrebt, die Grünlandflächen zur Sicherung der dort vorkommenden Pflanzengesellschaften extensiv als Dauergrünland zu bewirtschaften.

§ 5 § 7