Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Friedländer Tal“
VO-ID211915§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Friedland und Zeust im Landkreis Oder-Spree werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Friedländer Tal".