Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ladeburger Schäferpfühle“
VO-ID211938§ 1 Erklärung zum Naturschutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in der Gemarkung Ladeburg im Landkreis Barnim wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Ladeburger Schäferpfühle“.