Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ladeburger Schäferpfühle“
VO-ID211938§ 3 Schutzzweck
Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung eines nacheiszeitlich entstandenen Flachmoorkomplexes mit standorttypischer Biotopausprägung und Artenzusammensetzung,
insbesondere
als Standort seltener, in ihrem Bestand bedrohter Pflanzengesellschaften wie reicher Feucht- und Frischwiesen, Großseggenriede und Kleingewässer sowie Weiden-Faulbaumgesellschaften;
als Lebensraum bestandsbedrohter Vogel- und Amphibienarten sowie heimischer Orchideen;
als Bestandteil des Biotopverbundes im Barnim;
für wissenschaftliche Zwecke im Rahmen landesweiter Artenschutzprogramme;
der Vielfalt, besonderen Eigenart und landschaftlichen Schönheit der Ladeburger Schäferpfühle und ihrer Umgebung am Rande der Siedlungsachse Berlin - Bernau.