Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ladeburger Schäferpfühle“

VO-ID211938

§ 3 Schutzzweck

Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung eines nacheiszeitlich entstandenen Flachmoorkomplexes mit standorttypischer Biotopausprägung und Artenzusammensetzung,

insbesondere

als Standort seltener, in ihrem Bestand bedrohter Pflanzengesellschaften wie reicher Feucht- und Frischwiesen, Großseggenriede und Kleingewässer sowie Weiden-Faulbaumgesellschaften;

als Lebensraum bestandsbedrohter Vogel- und Amphibienarten sowie heimischer Orchideen;

als Bestandteil des Biotopverbundes im Barnim;

für wissenschaftliche Zwecke im Rahmen landesweiter Artenschutzprogramme;

der Vielfalt, besonderen Eigenart und landschaftlichen Schönheit der Ladeburger Schäferpfühle und ihrer Umgebung am Rande der Siedlungsachse Berlin - Bernau.

§ 2 § 4