Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ladeburger Schäferpfühle“
VO-ID211938§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahme wird als Zielvorgabe festgelegt:
Durch die Anlage von Hecken, Baumreihen und Feldgehölzen sowie das kleinflächige Zulassen einer natürlichen Sukzession sollen Rückzugsmöglichkeiten für Amphibien und Kleinsäuger geschaffen und das Landschaftsbild verbessert werden.