Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Putgolla“

VO-ID211940

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe festgelegt:

der Wasserhaushalt soll durch Aufstauen des Putgolla- Hauptgrabens an der Westgrenze des Gebietes stabilisiert werden;

der botanisch wertvolle Feucht- und Frischwiesenbereich soll durch regelmäßige Mahd mit Beräumung der Biomasse erhalten werden;

die gebietstypischen Baumreihen sollen gepflegt werden;

die weitere Entwicklung der wertvollen Pflanzengesellschaften soll in und an den Wiesengräben durch naturschonende Formen der Grabenberäumung erhalten werden;

die Wiederherstellung der Wasserfläche eines Kleingewässers im Nordost-Teil des Schutzgebietes wird angestrebt.

§ 5 § 7