Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Putgolla“
VO-ID211940§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe festgelegt:
der Wasserhaushalt soll durch Aufstauen des Putgolla- Hauptgrabens an der Westgrenze des Gebietes stabilisiert werden;
der botanisch wertvolle Feucht- und Frischwiesenbereich soll durch regelmäßige Mahd mit Beräumung der Biomasse erhalten werden;
die gebietstypischen Baumreihen sollen gepflegt werden;
die weitere Entwicklung der wertvollen Pflanzengesellschaften soll in und an den Wiesengräben durch naturschonende Formen der Grabenberäumung erhalten werden;
die Wiederherstellung der Wasserfläche eines Kleingewässers im Nordost-Teil des Schutzgebietes wird angestrebt.