Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kindelsee-Springluch“

VO-ID211942

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe festgelegt:

Der gegenwärtige Wasserhaushalt des Kindelsees soll auf der Grundlage eines hydrogeologischen Gutachtens gesichert und verbessert werden, um das Feuchtgebiet als Lebensraum gefährdeter Arten zu erhalten und zu entwickeln.

Durch Zulassen und Förderung natürlicher Entwicklungen soll ein reichstrukturiertes Mosaik unterschiedlicher Biotope und Sukzessionsstadien im Bereich des Verlandungsmoores des Kindelsees entwickelt werden.

§ 5 § 7