Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bückwitzer See und Rohrlacker Graben“

VO-ID211946

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Bückwitzer See und Rohrlacker Graben“.

§ 2