Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bückwitzer See und Rohrlacker Graben“
VO-ID211946§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe festgelegt:
im Uferbereich des Bückwitzer Sees sollen naturnahe Gehölzgesellschaften aus Weiden und anderen standortgerechten Gehölzarten erhalten und entwickelt werden;
Anpflanzungen nichteinheimischer Baumarten sollen zu standorttypischen Gehölzgesellschaften umgebaut werden;
Ackerflächen sollen zu naturnahen Vegetationseinheiten oder Extensivgrünland umgewandelt werden;
Grünlandflächen sollen extensiv bewirtschaftet werden;
durch angepasste Stauziele und wasserbauliche Maßnahmen soll ein standorttypischer Wasserstand erhalten oder wiederhergestellt werden;
die Bestände von Fuchs und Schwarzwild sollen durch intensive Bejagung gering gehalten werden.