Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bückwitzer See und Rohrlacker Graben“

VO-ID211946

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe festgelegt:

im Uferbereich des Bückwitzer Sees sollen naturnahe Gehölzgesellschaften aus Weiden und anderen standortgerechten Gehölzarten erhalten und entwickelt werden;

Anpflanzungen nichteinheimischer Baumarten sollen zu standorttypischen Gehölzgesellschaften umgebaut werden;

Ackerflächen sollen zu naturnahen Vegetationseinheiten oder Extensivgrünland umgewandelt werden;

Grünlandflächen sollen extensiv bewirtschaftet werden;

durch angepasste Stauziele und wasserbauliche Maßnahmen soll ein standorttypischer Wasserstand erhalten oder wiederhergestellt werden;

die Bestände von Fuchs und Schwarzwild sollen durch intensive Bejagung gering gehalten werden.

§ 5 § 7