Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Torfstich Klosterfelde“
VO-ID211948§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
Der Abzugsgraben des Moorkomplexes soll so gestaltet werden, dass der natürliche Wasserhaushalt im Gebiet wiederhergestellt wird.
Die Grünlandbereiche sollen extensiv bewirtschaftet werden.
Das Südufer des Torfstichs soll aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes teilweise abgeflacht werden.
Es sollen Maßnahmen zur Besucherlenkung ergriffen werden.