Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wudritzniederung Willmersdorf-Stöbritz“

VO-ID211951

§ 3 Schutzzweck

Schutzzweck des Naturschutzgebietes im Niederungsgebiet der Wudritz im Übergangsbereich zwischen der Bergbaufolgelandschaft Schlabendorf-Nord und der gewachsenen Kulturlandschaft ist

die Erhaltung und naturnahe Wiederherstellung und Entwicklung

als Lebensraum wildlebender Pflanzengesellschaften, insbesondere von Röhrichten, Seggenrieden, Feucht- und Frischwiesen, Halbtrockenrasen, Bächen und Kleingewässern, Feuchtwäldern, Hochstaudenfluren und Laubgebüschen nasser Standorte,

als Lebensraum wildlebender Tierarten, insbesondere des Fischotters, von Amphibien und Fischen sowie Insekten- und Vogelarten der gewässerreichen Niederung;

die Erhaltung der für die Region seltenen Grünlandflächen mit erhöhtem Kalk- und Salzgehalt im Boden und daran angepasster Flora;

die Erhaltung der lokalen Population des Riesenrohrs wegen der Seltenheit und aus wissenschaftlichen Gründen zur Untersuchung der genetischen Variabilität des Gemeinen Schilfs;

die Erhaltung einer der letzten noch erhaltenen Glatthaferwiese (Dauco carotae - Arrhenatheretum elatiorum) in der nordwestlichen Niederlausitz;

die Erhaltung der Durchgängigkeit des Wudritztales für wandernde Tierarten im regionalen Biotopverbund zwischen der Spree und der künftig gewässerreichen Bergbaufolgelandschaft um Schlabendorf.

§ 2 § 4