Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Briesensee und Klingeberg“
VO-ID211952§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Dahme-Spreewald wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Briesensee und Klingeberg“.