Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Briesensee und Klingeberg“

VO-ID211952

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Dahme-Spreewald wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Briesensee und Klingeberg“.

§ 2