Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Replinchener See“

VO-ID211953

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Dahme-Spreewald wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Replinchener See“.

§ 2