Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Replinchener See“
VO-ID211953§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Dahme-Spreewald wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Replinchener See“.