Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Falkenrehder Wublitz“
VO-ID211958§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahme wird als Zielvorgabe benannt:
Die Erlenbrüche sind als Waldgesellschaft durch geeignete Maßnahmen (zum Beispiel auf den Stock setzen) zu pflegen und zu entwickeln.