Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Falkenrehder Wublitz“

VO-ID211958

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahme wird als Zielvorgabe benannt:

Die Erlenbrüche sind als Waldgesellschaft durch geeignete Maßnahmen (zum Beispiel auf den Stock setzen) zu pflegen und zu entwickeln.

§ 5 § 7