Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Seeburger Fenn - Sümpelfichten“
VO-ID211960§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
Die Kiefernforste sollen langfristig in naturnahe, reich strukturierte Mischwaldbestände mit standortheimischen Laubbaumarten oder in den Flechten-Kiefernwald übergeführt werden.
Entlang der vorhandenen Feld- und Wirtschaftswege sollen mittelfristig Gehölzstreifen angelegt werden. Die Strukturen der Waldsäume sollen durch Pflegemaßnahmen entwickelt werden.