Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Pinnower See“
VO-ID211964§ 3 Schutzzweck
Schutzzweck des Naturschutzgebietes als naturnaher, eutropher Flachsee der Havelflachmoorrinne mit ausgedehnten Verlandungszonen und Auwaldresten sowie angrenzenden Talsandflächen ist
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes
als Lebensraum wild lebender Pflanzengesellschaften, insbesondere Schwimmblatt-, Weiden-Faulbaum- und Erlenbruchgesellschaften sowie Gesellschaften der Röhrichte, Seggenriede, des Weichholzauenwaldes, der Feuchtwiesen, Moore und Sandtrockenrasen,
als Lebensraum wild lebender Tierarten, insbesondere verschiedener Groß-, Sing- und Greifvogelarten, wassergebundener Säugetierarten, Amphibien- und Reptilienarten, Libellenarten, Weg- und Grabwespenarten;
als Rückzugsraum und potenzielles Wiederausbreitungszentrum von nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 und 11 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders und streng geschützten Tierarten wie beispielsweise Elbe-Biber (Castor fiber albicus), Eisvogel (Alcedo atthis), Rohrdommel (Botaurus stellaris), Zwergdommel (Ixobrychus minutus), Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger), Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) und Moorfrosch (Rana arvalis);
die Erhaltung eines aktiv wachsenden Moorkörpers;
die Erhaltung des Gebietes aus wissenschaftlichen Gründen zur Beobachtung und Erforschung von moorökologischen und ökosystemaren Zusammenhängen sowie die Erforschung von Bodendenkmalen;
die Erhaltung eines repräsentativen Ausschnitts der Zehdenick-Spandauer Havelniederung am Südrand der Stadt Oranienburg sowie im Umfeld des Ballungsraumes Berlin wegen seiner Vielfalt und besonderen Eigenart;
als wesentlicher Bestandteil des überregionalen Biotopverbundsystems in der Zehdenick-Spandauer Havelniederung.