Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Pinnower See“

VO-ID211964

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

der Wasserhaushalt des Gebietes soll durch eine angepasste Bewirtschaftung des Freigrabens einschließlich des Wehres an der Schleuse Pinnow gesichert und verbessert werden;

die Feuchtwiesen sollen zur Erhaltung der Orchideenbestände gemäht werden. Die dabei anfallende Biomasse soll aus dem Gebiet entfernt werden;

im Uferbereich des Freigrabens sollen an geeigneten Stellen Steilwände als Eisvogelbrutplätze entwickelt werden;

das unberechtigte Befahren des Gebietes soll durch den Einbau geeigneter Wegeabsperrungen verhindert werden;

die Forstflächen sollen mittel- bis langfristig möglichst durch Naturverjüngung in naturnahe, strukturierte, sich an der potenziell natürlichen Vegetation (Bruch- und Auenwälder) orientierende Waldbestände überführt werden.

§ 5 § 7