Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Buhnenwerder-Wusterau“
VO-ID211972§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
die Bereiche der Trockenrasen sollen durch Pflegemaßnahmen gehölzfrei gehalten werden;
die Bereiche der Feuchtwiesen sollen einmal jährlich ab August gemäht und das Mahdgut abtransportiert werden;
Altbäume sollen erhalten und ein hoher Totholzanteil gesichert werden;
nicht der potenziell natürlichen Vegetation entsprechende Gehölze außerhalb der Parkstrukturen auf der Insel Buhnenwerder sollen entfernt werden. Die Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) soll überall entfernt werden.