Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Laie-Langes Luch“
VO-ID211974§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oder-Spree wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Laie-Langes Luch“.