Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Laie-Langes Luch“
VO-ID211974§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
die Erhaltung von Moorschlenken- und Zwischenmoorgesellschaften soll durch die Anlage von örtlich begrenzten Bodenaufschlüssen im Langen Luch als Initialstadium von Moorentwicklungen erreicht werden;
im Bereich der Kolonie Laie sollen Neu- und Ergänzungspflanzungen von Obstbäumen erfolgen;
Großseggenriede und Röhrichte sollen als Vermehrungsstätten von gefährdeten Wiesen- und Röhrichtbrütern durch sporadische Mahd von Verbuschung freigehalten werden;
der Naturverjüngung soll gegenüber Pflanzungen der Vorrang eingeräumt werden;
die Baumartenzusammensetzung und Struktur im Wald soll sich an der potenziellen natürlichen Vegetation orientieren;
die Feuchtheidesäume sollen durch Offenhaltung (zum Beispiel durch Entbuschung) erhalten werden.