Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Oberes Pfefferfließ“
VO-ID211985§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Teltow-Fläming wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Oberes Pfefferfließ“.