Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Oberes Pfefferfließ“

VO-ID211985

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Teltow-Fläming wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Oberes Pfefferfließ“.

§ 2