Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Harenzacken“

VO-ID211991

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oberhavel wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Harenzacken“.

§ 2