Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lönnewitzer Heide“
VO-ID211993§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichnete Fläche im Landkreis Elbe-Elster wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Lönnewitzer Heide“.