Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lönnewitzer Heide“

VO-ID211993

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichnete Fläche im Landkreis Elbe-Elster wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Lönnewitzer Heide“.

§ 2