Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lönnewitzer Heide“
VO-ID211993§ 3 Schutzzweck
Schutzzweck des Naturschutzgebietes als Teil einer überwiegend sandigen Niederterrasse des Elbe-Elster-Landes ist
die Erhaltung und Entwicklung als Lebensraum wild lebender Pflanzengesellschaften, insbesondere der Trocken- und Halbtrockenrasen, Silbergrasfluren, Zwergstrauchheiden, Kieferntrockenwälder sowie Laubmischwaldgesellschaften unterschiedlich nährstoffversorgter, trockenwarmer Standorte;
die Erhaltung und Entwicklung der Lebensräume seltener und gefährdeter wild lebender Pflanzenarten, darunter nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützter Arten, beispielweise Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium), Heide-Nelke (Dianthus deltoides) und Echtes Tausendgüldenkraut (Centaurium erythraea);
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebens- beziehungsweise Rückzugsraum und potenzielles Wiederausbreitungszentrum wild lebender Tierarten, insbesondere der Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Reptilien, Stechimmen und Heuschrecken, darunter nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 und 11 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders und streng geschützter Arten, beispielsweise Turmfalke (Falco tinnunculus), Schleiereule (Tyto alba), Braunkehlchen (Saxicola rubetra), Brachpieper (Anthus campestris), Heidelerche (Lullula arborea), Grauammer (Miliaria calandra), Wendehals (Jynx torquila), Rotbauchunke (Bombina bombina), Zauneidechse (Lacerta agilis), Wechselkröte (Bufo viridis), Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescana);
die Erhaltung des Gebietes aus wissenschaftlichen Gründen, insbesondere zur Erforschung der Sukzession auf trockenwarmen Standorten;
die Erhaltung des Gebietes wegen der besonderen Eigenart als ehemalige militärische Liegenschaft mit mosaikartig verzahnten nährstoffarmen Offenlandbereichen und Gehölz- beziehungsweise Waldstrukturen und angelegten erhöhten Standorten mit sonnenexponierten und schattigen Bereichen wie Schelterhügel und Sichtschutzwällen aus anstehenden nährstoffarmen Oberböden;
die Erhaltung und Entwicklung geeigneter vorhandener Bunker und übererdeter Unterstände als Fledermausquartiere sowie vorhandener Schelter als Nist- und Brutstätte für gebäudegebundene Tierarten wie Mehlschwalbe (Delichon urbica), Rauchschwalbe (Hirundo rustica), Turmfalke (Falco tinnunculus) und Schleiereule (Tyto alba);
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Bestandteil des Biotopverbundes im Elbe-Elster-Land.