Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lönnewitzer Heide“
VO-ID211993§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
die Trockenrasen und Heideflächen sollen durch geeignete Maßnahmen wie Entbuschung, Beweidung oder Mahd erhalten werden;
Höhlenbäume sollen nicht gefällt werden;
in den Laubmischwäldern sollen hohe Alt- und Totholzanteile erhalten beziehungsweise entwickelt werden.