Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Königsfließ“
VO-ID212000§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Es wird folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahme als Zielvorgabe benannt: Die Niederung soll als extensives Dauergrünland bewirtschaftet werden.