Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Königsfließ“

VO-ID212000

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Es wird folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahme als Zielvorgabe benannt: Die Niederung soll als extensives Dauergrünland bewirtschaftet werden.

§ 5 § 7