Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Langer Grund-Kohlberg“
VO-ID212029§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Märkisch-Oderland wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Langer Grund-Kohlberg“.