Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Auflösung der Landesoberbehörde „Landesstelle für Aussiedler“ und der Landeseinrichtung „Ausländeraufnahmeheim“
VO-ID212049§ 2
Die Landeseinrichtung "Ausländeraufnahmeheim" in
Blumberg wird aufgelöst.