Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Auflösung der Landesoberbehörde „Landesstelle für Aussiedler“ und der Landeseinrichtung „Ausländeraufnahmeheim“

VO-ID212049

§ 2

Die Landeseinrichtung "Ausländeraufnahmeheim" in

Blumberg wird aufgelöst.

§ 1 § 3