Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Wahl ehrenamtlicher Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
VO-ID212055§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zweite Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Wahl ehrenamtlicher Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 20. Oktober 1994 ( GVBl. II S. 940) außer Kraft.
Potsdam, den 24. Januar 2006
Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Matthias Platzeck
Die Ministerin der Justiz
Beate Blechinger