Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Bestimmung von drei Ortsmittelpunkten für Neuruppin

VO-ID212056

§ 3

Die bezirklichen Grenzen Neuruppins nach § 1 und die

Ortsmittelpunkte nach § 2 werden auch durch die kartographische

Darstellung festgelegt, die Bestandteil dieser Verordnung ist.

§ 2 § 4