Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Schlabendorfer Felder
VO-ID212066Anlage 1
Beschluß zur Feststellung des Sanierungsplanes Schlabendorfer Felder:
Der Sanierungsplan Schlabendorfer Felder ist gemäß § 14 Abs. 2 RegBKPlG auf der Grundlage der Drucksache 16/92/93 durch Beschluß des Braunkohlenausschusses am 23. September 1993 festgestellt worden.
Cottbus, den 23. September 1993
Braunkohlenausschuß
des Landes Brandenburg
Der Vorsitzende
Werner Labsch