Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Lauchhammer, Teil I

VO-ID212069

§ 1

(1) Der Sanierungsplan Lauchhammer, Teil I, in der Fassung der Beschlußfassung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom 25. November 1993 wird mit seinen textlichen und zeichnerischen Darstellungen für verbindlich erklärt.

(2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit veröffentlicht.

§ 2