Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Lauchhammer, Teil I

VO-ID212069

Anlage 1

Beschluß zur Feststellung des Sanierungsplanes Lauchhammer, Teil I:

Der Sanierungsplan Lauchhammer, Teil I, ist gemäß § 14 Abs. 2 RegBKPlG auf der Grundlage der Drucksache 18/107/93 durch Beschluß des Braunkohlenausschusses am 25. November 1993 festgestellt worden.

Cottbus, den 25. November 1993

Braunkohlenausschuß

des Landes Brandenburg

Der Vorsitzende

Werner Labsch

§ 2