Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Lauchhammer, Teil I
VO-ID212069Anlage 1
Beschluß zur Feststellung des Sanierungsplanes Lauchhammer, Teil I:
Der Sanierungsplan Lauchhammer, Teil I, ist gemäß § 14 Abs. 2 RegBKPlG auf der Grundlage der Drucksache 18/107/93 durch Beschluß des Braunkohlenausschusses am 25. November 1993 festgestellt worden.
Cottbus, den 25. November 1993
Braunkohlenausschuß
des Landes Brandenburg
Der Vorsitzende
Werner Labsch