Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen
VO-ID212070§ 1
(1) Der Sanierungsplan Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen in der Fassung der Beschlußfassung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom 25. November 1993 wird mit seinen textlichen und zeichnerischen Darstellungen bezogen auf den im Land Brandenburg liegenden Teil für verbindlich erklärt.
(2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit veröffentlicht.