Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Greifenhain

VO-ID212071

Anlage 1

Beschluß zur Feststellung des Sanierungsplanes Greifenhain:

Der Sanierungsplan Greifenhain ist gemäß § 14

Abs. 2 RegBKPlG auf der Grundlage der Drucksache 22/122/94 durch Beschluß

des Braunkohlenausschusses am 9. Juni 1994 festgestellt worden.

Cottbus, den 9. Juni 1994

Braunkohlenausschuß

des Landes Brandenburg

Der Vorsitzende

Werner Labsch