Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Greifenhain
VO-ID212071Anlage 1
Beschluß zur Feststellung des Sanierungsplanes Greifenhain:
Der Sanierungsplan Greifenhain ist gemäß § 14
Abs. 2 RegBKPlG auf der Grundlage der Drucksache 22/122/94 durch Beschluß
des Braunkohlenausschusses am 9. Juni 1994 festgestellt worden.
Cottbus, den 9. Juni 1994
Braunkohlenausschuß
des Landes Brandenburg
Der Vorsitzende
Werner Labsch