Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Meuro-Süd
VO-ID212072§ 1
(1) Der Sanierungsplan Meuro-Süd in der Fassung der Beschlußfassung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom 28. September 1995 wird mit seinen textlichen und zeichnerischen Darstellungen für verbindlich erklärt.
(2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit veröffentlicht.