Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Tröbitz/Domsdorf
VO-ID212073§ 1
(1) Der Sanierungsplan Tröbitz/Domsdorf in der Fassung
der Beschlußfassung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom
09. Mai 1996 wird mit seinen textlichen und zeichnerischen Darstellungen
für verbindlich erklärt.
(2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses
zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan
enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit
veröffentlicht.