Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Tröbitz/Domsdorf

VO-ID212073

§ 1

(1) Der Sanierungsplan Tröbitz/Domsdorf in der Fassung

der Beschlußfassung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom

09. Mai 1996 wird mit seinen textlichen und zeichnerischen Darstellungen

für verbindlich erklärt.

(2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses

zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan

enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit

veröffentlicht.

§ 2